Was kostet eine Gemeinde-App?
Preisbeispiele, laufende Kosten und die Website als App

Quellen geprüft am . Preis- und Projektjahre stehen beim jeweiligen Beispiel.

Redaktion: mittl medien · Ansprechpartner: Robert Mittl

Was eine Gemeinde-App kostet, hängt vom Funktionsumfang, den Datenquellen und dem Betrieb ab. Neben der Einrichtung können laufende Gebühren, Zusatzleistungen und Zeit für Redaktion und Betreuung anfallen.

Diese Übersicht stellt veröffentlichte Anbieterangaben und kommunale Projektbeispiele zusammen. Sie ist keine vollständige Marktübersicht. Die Quellen sind verlinkt; historische Angebote, Umsatzsteuer und unterschiedliche Leistungsumfänge werden jeweils kenntlich gemacht.

Veröffentlichte Preisbeispiele für Gemeinde-Apps

Die Anbieterpreislisten wurden am 9. September 2026 geprüft. Das Ahorntaler Beispiel stammt aus einem Angebot von 2023. Jahresbeträge aus Monatspreisen sind mit zwölf Monaten berechnet und ersetzen keine Prüfung der Vertragslaufzeit.

Anbieter oder FallEinrichtungLaufende GebührenQuelle
Heimat Info (Cosmema), Angebot für Ahorntal von 2023500 EUR; Umsatzsteuer für die Einrichtung im Protokoll nicht ausdrücklich ausgewiesen99 EUR netto pro Monat = 1.188 EUR netto bzw. 1.413,72 EUR brutto im Jahr; Mindestlaufzeit 3 JahreGemeinderat Ahorntal, 11.05.2023. Vorstellung des Angebots; kein Beauftragungsbeschluss in diesem Tagesordnungspunkt.
Gemeinde-app.de, Light-, Basis- und Standard-Plan0 EUR für die enthaltenen Paketleistungen; Zusatzleistungen nach AngebotLight: ab 19 EUR monatlich = ab 228 EUR jährlich für eine virtuelle App innerhalb der Anbieter-App. Basis: 199 EUR monatlich = 2.388 EUR jährlich für eine eigene Store-App. Standard: 499 EUR monatlich = 5.988 EUR jährlich. Umsatzsteuer auf der Preisseite nicht ausdrücklich ausgewiesen; Vertragslaufzeit individuell.Preisseite des Anbieters
Smart Village App, veröffentlichte Richtwerte11.900 EUR brutto4.284 EUR brutto im JahrPreisseite des Anbieters

Bei Smart Village umfasst das Setup unter anderem die Store-Einreichung und bis zu fünf RSS-Schnittstellen. Die jährlichen Gebühren decken Hosting, Support, Monitoring und Updates ab. Der Anbieter weist auf projektabhängige Abweichungen hin; zusätzliche Funktionen und Schnittstellen werden gesondert angeboten.

Projektbeispiel Bad Belzig/Wiesenburg/Mark: Das Projektprofil des Bundes vom 19. Mai 2025 nennt rund 15.000 EUR für die Basisversion und 4.300 EUR jährliches Hosting sowie zusätzlichen Personalaufwand. Die ebenfalls genannten 150.000 bis 175.000 EUR sind Gesamtkosten der Maßnahme. Die Quelle nennt dafür keinen eindeutigen Bezugszeitraum und unterscheidet nicht zwischen netto und brutto; die Gesamtsumme ist deshalb kein Jahrespreis.

Diese Beispiele ergeben keine repräsentative Marktspanne. Leistungsumfang, Preisjahr und Umsatzsteuerausweis unterscheiden sich. Für einen Vergleich sollten Einrichtung, laufende Gebühren, Zusatzleistungen und interner Aufwand über dieselbe Vertragsdauer betrachtet werden.

Nutzung und Kosten gemeinsam betrachten

Downloads allein sagen wenig über die regelmäßige Nutzung einer App aus. Lassen Sie sich für eine Referenzgemeinde die monatlich aktiven Nutzer und die Geräte mit Push-Freigabe getrennt zeigen, jeweils mit Messzeitraum und Messmethode.

Die Einwohnerzahl hilft, die Größenordnung einzuordnen. Sie ist aber nicht mit der Zahl der App-Nutzer gleichzusetzen: Auch Gäste können die App nutzen. Vergleichen Sie Angebote anhand derselben Leistungen und derselben Nutzungskennzahlen, statt aus Downloads eine Zahl erreichter Bürger abzuleiten.

Warum die Preise so weit auseinanderliegen

Für die Kosten ist entscheidend, welche Funktionen gebraucht werden, wie Inhalte in die App gelangen und wer den Betrieb übernimmt. Drei mögliche Ansätze sind:

  1. Eigenständige Bürger-App. Ein eigenes Backend kann zusätzliche Funktionen bereitstellen. Schnittstellen können Website-Inhalte übernehmen; ob und wo zusätzliche Redaktion nötig ist, muss im Angebot geklärt werden.
  2. App als Zusatzmodul des Website-Anbieters. Ein App-Modul kann eng mit dem kommunalen CMS verbunden sein. Welche Daten und Funktionen bei einem CMS-Wechsel weitergenutzt werden können, hängt von Schnittstellen und Vertrag ab.
  3. Die Website selbst als App. Die bestehende Seite wird zur Progressive Web App und kann um Push-Nachrichten ergänzt werden. Die Website-Inhalte kommen weiterhin aus demselben CMS.

Ein eigenes App-Backend bedeutet nicht automatisch doppelte Inhaltspflege. Die oben verlinkten Beispiele nennen bereits Website-Anbindungen oder RSS-Importe. Entscheidend ist, welche Inhalte und Funktionen die jeweilige Verbindung tatsächlich abdeckt.

Die Gemeinde-Website als App: was das kostet

Läuft die Website der Gemeinde auf Joomla oder WordPress, lässt sie sich ohne CMS-Wechsel als App ausliefern. Die Veröffentlichungspakete kosten einmalig 500 EUR für Google Play oder 1.100 EUR für den Apple App Store, jeweils zzgl. MwSt. Hinzu kommen das passende Plugin-Abo und gegebenenfalls die Entwicklerkonten:

LeistungPreisFälligkeit
miTT PWA FIRE PUSH für eine Domain (Joomla oder WordPress)49,00 EUR für 3 Monate oder 99,00 EUR für 12 Monate, jeweils zzgl. MwStPlugin-Abo für die Umsetzung mit Push
Veröffentlichung im Google Play Store500,00 EUR zzgl. MwSteinmalig
Veröffentlichung im Apple App Store (inkl. 2 Review-Runden)1.100,00 EUR zzgl. MwSteinmalig
Pflege der Android-App (nach der Veröffentlichung)25,00 EUR zzgl. MwStmonatlich
Pflege der iOS-App oder beider Apps45,00 EUR zzgl. MwStmonatlich
Google Play Console Konto (an Google)25 USDeinmalig
Apple Developer Program (an Apple)regulär 99 USD bzw. regionaler Preis in Landeswährung; Gebührenbefreiung für berechtigte öffentliche Einrichtungen möglichjährlich

Die Entwicklerkonten laufen auf die Gemeinde. Apple bietet berechtigten öffentlichen Einrichtungen auf Antrag eine Befreiung von der Mitgliedsgebühr. Alle Details zu den Veröffentlichungspaketen stehen auf der Seite App erstellen lassen.

Wer zunächst ohne Store starten will, kann die Website als Progressive Web App über den Browser installieren lassen. Dann entfallen die Store-Pakete und die Entwicklerkonten. Das Plugin-Abo sowie die Betreuung und der Betrieb der Website bleiben einzuplanen.

Gemeinden, die zugleich einen neuen Serverplatz brauchen oder niemanden im Haus haben, der sich um Updates kümmert, finden bei der WordPress- und Joomla-Wartung ein Paket mit Hosting auf deutschen Servern.

Installation und Push auf dem iPhone

Eine Web-App wird zum Home-Bildschirm hinzugefügt. Seit iOS 16.4 können solche Web-Apps nach ausdrücklicher Zustimmung Push-Nachrichten empfangen. Auch Web-Push verwendet dabei den Apple Push Notification Service. Das beschreibt WebKit zur Einführung von Web-Push auf iOS.

Bei iOS 26 lässt sich beim Hinzufügen zum Home-Bildschirm festlegen, ob die Website als Web-App geöffnet wird. Eine kurze Installationsanleitung kann den Einstieg erleichtern. Eine Store-App wird stattdessen über den jeweiligen Store installiert. Details zu iOS 26 bei WebKit.

Push braucht eine Freigabe und ein erreichbares Gerät. Berechtigungen und Geräteeinstellungen beeinflussen Empfang und Anzeige. Auch bei nativen Apps garantiert Apple die Zustellung nicht; Nachrichten können verzögert oder verworfen werden. Hinweise zur Zustellung bei Apple.

Welche Aufgabe soll die Gemeinde-App erfüllen?

Geht es vor allem darum, aktuelle Meldungen auf das Handy zu bringen, oder werden zusätzliche Funktionen wie ein Mängelmelder, Vereinsverzeichnis oder Bürgerservice-Portal gebraucht? Diese Entscheidung bestimmt den Umfang des Angebots.

Wenn Meldungen bereits auf der Website stehen, sollte die App sie übernehmen können. Legen Sie außerdem fest, wer Inhalte betreut und welche Funktionen dauerhaft gepflegt werden. So lässt sich prüfen, ob die Website als App den Bedarf abdeckt oder eine weitergehende Lösung nötig ist.

Vergabe und Auftragswert

In Bayern erlaubt Art. 20 BayWiVG kommunale Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen bis einschließlich 100.000 EUR netto. Dabei zählt der voraussichtliche Wert des Auftrags; eine einzelne Jahresgebühr ist keine ausreichende Vergleichsgröße.

Wirtschaftlichkeit, Dokumentation und mögliche Förderbedingungen bleiben zu beachten. Die kommunale Vergabebekanntmachung regelt diese Anforderungen. Andere Bundesländer und der jeweilige Auftraggeber können andere Vorgaben haben; das konkrete Verfahren prüft die zuständige Vergabestelle.

Für Agenturen, die Kommunen betreuen

Wenn Ihre Kommunalkunden ihre Website auch als App anbieten möchten, können Sie die technische Umsetzung unter Ihrem Namen ergänzen.

Ihre Kunden bekommen ihre bestehende Website als App mit Push. Sie bleiben Ansprechpartner der Gemeinde, ich liefere die technische Umsetzung zu. Die Inhalte bleiben im vorhandenen CMS; die Entwicklerkonten laufen auf die Gemeinde.

Schicken Sie mir eine Ihrer Kommunal-Domains, dann bekommen Sie einen Testlink, auf dem die Seite installierbar ist, samt Test-Push.

Hinweis zu Barrierefreiheit

Eine gemeinsame Inhaltsquelle erleichtert die Pflege, ersetzt aber keine Prüfung der Website und der jeweiligen App auf Barrierefreiheit. Dabei müssen auch die Bedienung auf iOS und Android und die für die konkrete Anwendung geltenden Anforderungen berücksichtigt werden.

Die Handreichung der BFIT-Bund zu mobilen Anwendungen beschreibt Anforderungen und Prüfverfahren. Für kommunale Angebote sind zudem die Vorgaben des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. Die Verwendung einer bestehenden Website ist keine Zusicherung, dass die App barrierefrei ist.

Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Preisen, Betrieb und Beschaffung einer Gemeinde-App.

Die veröffentlichten Beispiele unterscheiden sich nach Leistung und Preisjahr. Ahorntal dokumentiert ein Angebot von 2023 über 1.413,72 EUR brutto jährlich; Smart Village nennt 4.284 EUR brutto jährlich zuzüglich Einrichtung. Gemeinde-app.de nennt ab 19 EUR monatlich für eine virtuelle App in der Anbieter-App, ohne ausdrücklichen Umsatzsteuerausweis. Daraus lässt sich keine einheitliche Marktspanne ableiten.

Anbieterpreislisten und öffentliche Ratsunterlagen können eine Orientierung geben. Ein älteres Angebot belegt allerdings keine aktuellen Konditionen. Prüfen Sie bei jedem Beispiel Leistungsumfang, Umsatzsteuer, Einrichtungskosten und Vertragsdauer; für die Beschaffung ist ein aktuelles Angebot nötig.

Das hängt vom Bundesland, vom voraussichtlichen Auftragswert und von möglichen Förderbedingungen ab. In Bayern sind kommunale Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen bis einschließlich 100.000 EUR netto zulässig. Maßgeblich ist der Auftrag, nicht allein eine Jahresgebühr. Wirtschaftlichkeit und Dokumentation bleiben erforderlich; zusätzliche Vorgaben des Auftraggebers und Förderbedingungen sind zu beachten.

Eine eigenständige Bürger-App kann ein eigenes Redaktionssystem haben und Inhalte über Schnittstellen aus der Website übernehmen. Ob zusätzliche Pflege entsteht, hängt von der Anbindung ab. Wird die Website selbst als App ausgeliefert, stammen die Website-Inhalte weiterhin aus demselben CMS.

Ja. Auf dem iPhone unterstützen zum Home-Bildschirm hinzugefügte Web-Apps seit iOS 16.4 Push-Nachrichten. Die Nutzer müssen Benachrichtigungen ausdrücklich erlauben. Auch diese Web-Push-Nachrichten werden über Apples Push-Dienst zugestellt. Bei Web-Apps und nativen Apps hängen Empfang und Anzeige unter anderem von Berechtigungen, Geräteeinstellungen und Erreichbarkeit ab.

Downloads allein zeigen nicht, wie regelmäßig eine App genutzt wird. Hilfreich sind monatlich aktive Nutzer und die Zahl der Geräte mit Push-Freigabe, jeweils mit Messzeitraum und Messmethode. Die Einwohnerzahl der Referenzgemeinde hilft bei der Einordnung; App-Nutzer können auch Gäste sein.

Auf der Website selbst. Das miTT PWA Plugin macht aus der bestehenden Joomla- oder WordPress-Seite eine installierbare App. Für Android wird sie als Trusted Web Activity verpackt, für iOS als nativer Wrapper mit eigener Push-Anbindung. Ein CMS-Wechsel ist nicht nötig.

Quellen und Stand

Die externen Preisquellen, technischen Angaben und Vergaberegeln wurden am 9. September 2026 geprüft. Das Datum der Quellenprüfung macht historische Angebote nicht zu aktuellen Konditionen. Fehlende Angaben zur Umsatzsteuer oder zum Bezugszeitraum sind ausdrücklich markiert.

Die Übersicht enthält ausgewählte Beispiele und das eigene Angebot von mittl medien. Für eine Beschlussvorlage sollten aktuelle Angebote mit gleichem Leistungsumfang und gleicher Vertragsdauer vorliegen. Korrekturen und ergänzende öffentliche Quellen nehme ich gerne auf.

Fragen zur Gemeinde-App

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